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7) Um in diesen Karten alle Localdata von der Be«schaffenheit der Flüsse eintragen zu können, somüssen langst der Hauptflüsse Wassermerkpfahle oderPegel gesetzt werden. Dieselben sollen unweitdes Drts, worin, des Wasser-, Straßen- oderBrückenbaues wegen, bezahlte Ingenieurs, Werk-,Vrückenmeister, oder Brückenzvllerheber wohnen,errichtet werden.
Die darauf bezeichneten Schuhe und Zollemüssen von dem niedrigsten Wasserstande angehen,welcher also der Nullpunkt des Pegels ist.Der Pegel soll daselbst gesetzt werden, wo ergegen den Eisstoß gesichert ist, und damit, vomLande oder von einer Brücke ab, die darauf mitFarbe abgemahlte Einrhcilung erkannt werde.Kann man an Mauern oder Brücken eine solcheEintheilung machen, so ist es desto besser. DerInspektor hat also die Wassermerkpfahle sogleicherrichten zu lassen, die Ingenieurs, Werk- undBrückcnmeisier, oder Zolleinnehmer anzuweisen,täglich jeden Morgen um y Uhr die jedesmaligeWasserhöhe an den Pegeln aufzuschreiben, und dasdarüber geführte Journal alle Monate an dieInspektion einzusenden. *) Diese berechnet aus
*) Tägliche Wasserhöhe des.Flusses
welche Morgens s Uhr a» den Pegeln . . . .
zu.von dem.
._. beobachtet wor den i st.
Wasserstand über den Nullpunktdes Pegels
Zoll j Linien
I8o
Monat
Datum