dem einsichtsvollen und rechtschaffenen Bauführer stetsEinwendungen, wenn derselbe den Vorschriften undProfilen gemäß, dauerhaft gebaut wissen will. b) Wirdfa bey solchen Bauanlagen aller Art, die unter einererfahrnen Direktion, als welche die Anordnung einesTaues doch wohl besser, als ein gewinnsüchtiger Un-ternehmer verstehen muß, bewerkstelliget werden, soviel als thunlich ist, erspart. Solche Baudirektorenalso, welche den Entreprisenbau bey irgend einem neuanzulegenden Bau, oder wohl gar bey der Unterhal-tung und Wiederherstellung der Straßen vorschlagen,gestehen dadurch entweder ein, daß sie und die ihnenuntergeordneten Offizianten weit weniger als ein Un-ternehmer die Kunst verstehen, den Bau mit Oekonomiezu führen, oder sie scheinen den Willen zu haben, mitdemselben den Vortheil zu theilen. Sie sind also ge-gen das Urtheil ihrer Obern ziemlich gleichgültig,o) Liegt es in der Veränderlichkeit des Bodens, inden vielen Zufallen, welche die Witterung und die Be-schäftigung des Landmannes herbey führen, daß esnicht möglich ist, den Anschlag über die Anlagen einerBrücke oder Straße oder eines Wasscrbauwerkes ganzgenau zu machen, wiewohl sich derselbe, so viel alsgenaue Lvkalerhebungen und gründliche Ueberlegungen«s möglich machen, dem wahren Bedarfe nähern wird.ck) Bleiben die Werkzeuge aller Art dem Baufond,wenn auf Rechnung gebaut wird, welche der Entre-prenneur bezahlt erhalten muß, weil ihm ein zweyterBau der Art nicht gewiß ist. e) Werden auch vonden Bauoffizianten bey der unmittelbaren Ausführung
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