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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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361
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verhindert werden, so ist er schuldig, die Baumezu einem solchen Verhau herzugeben und die Flä-chen mit demjenigen Holze zu bepflanzen, welchesin kurzer Zeit Stauden giebt, und wozu beson-ders die teutsche Pappel und die Strandweidegeeignet sind. Müssen aber Thalsperren angelegtwerden, so geschieht dieses aus der dazu bestimm-ten Konkurrenzkasse, oder, wenn die öffentlicheStraße allein dadurch geschüzt wird, aus demStraßcnbaufond, und der nächstgelcgene Waldeigen«thümer muß das Hol; dazu für eine billige Taxehergeben. Für die Benützung der Bruchsteinehingegen wird nichts bezahlt.

;) Weil die durch Waldungen gehenden Chausseennicht austrocknen können, wenn der Wald bis anden Straßengraben geht, so sollen dieselben auf4 bis ; Klafter an jeder Seite ausgehauen wer-den, und wenn dieses nicht erfüllt wird, kannder Bauinspcktor die Aushauung im Winter vor-nehmen, und die Kosten durch Verkauf des Hol-zes einziehen, welches auch auf die Waldungendes Staats bey einer Nachlässigkeit der Forst-beamten eintreten soll. Diese Maasrcgel ist auchin Hinsicht der Sicherheit der Reisenden noth-wendig, damit sich kein loses Gesinde! in der Naheder Straße aufhalte, ohne von ferne gesehen zuwerden.

6) Wird eine Chaussee durch Moräste geführt, undmüssen deßwegen Austrocknungsgräben gezogen wer-