die mit der Lange der Zeit nicht bestehen konnte. Beyden Straßenfrohnden mußte das gemeine Volk jährlichzehn Tage mit seinem Zugvieh arbeiten und eben soviel Tage die Handarbeit verrichten; eine Arbeit, diesehr drückend war und dadurch vermehrt wurde, daßin der Zwischenzeit keine Wegcmacher angestellt waren,die jede kleine Beschädigung hatten ausbessern kön-nen. Da man vorher, wie es scheint, keine Rücksichtauf die Entfernung der Wohnorte von den Chausseengenommen hatte, so wurde 1778, 1779 und »780 inbesondern Edikten bestimmt: daß die Canäle und Straßendurch Frohndrenste dergestalt unterhalten werden sollten,daß diejenigen, welche drey Stunden davon entferntwohnten, drey Arbeitstage, auf zwey Stunden, viere,und auf eine Stunde fünf Arbeitstage, sowohl imHerbst als auch im Frühling unentgeldlich arbeitensollten. Unter dem Convent und dem Direktorium blie-ben nun die öffentlichen Straßen sich selbst überlassenund das Konsulat führte ein hohes Wegegeld ein, umdaraus den Straßenbau zu bestreiken. Da es verpach-tet war, so floß davon kaum ^ in die Staatskasse, unddasselbe gab bey den schlechten Chausseen Veranlassungzu einer Menge Beschwerden; auch ich habe auf mei-ner durch Frankreich (,8oo) gemachten Reise öfters dieAchsen und Federn meines Wagens zerbrochen. Ja dieStraßen waren so sehr herabgckommen, daß zu ihrerWiederherstellung vom Staatsrathe Generaldirektor desWege - und Brückenbaues, dem jetzigen Minister desInnern, Herrn Lretet, Hundert Millionen zur Ausbes-serung veranschlagt wurden. (Siehe sur les corvees
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