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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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382
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Extraposten, Lehnkutschen, und mit den in Deutsch ,land häufig anzutreffenden Bothen Fahrenden, sowie die KaufmannSgut aller Art führenden Fracht»fuhrleute sollten an allen Stationen, oder nur einMahl an der Grenze — unter Vorzeigung ihrergelösten Zettel bey den Zwischenstalionen — dasWegegeld erlegen, und zwar bey einer sechzig«fachen Strafe deS Betrags. Diese in Vorschlaggebrachte Naturalbeyfuhr des Materials muß manaber nicht mit den ehemals in Frankreich übli«chen Straßenfrohnden vergleichen oder verwech.sein, wobey die ärmere Nolksklasse fast allein dieganze Last aller Srraßenbauarbeiten trug, unddazu jährlich eine und mehrere Wochen verwen-den mußte. Bey jener sollen ja nur die Grund-eigner und Pferdcbcsitzer ^ bis höchstens einenTag über ein Jahr mit ihrem Zugvieh unent-geldlich fahren, dagegen auch dasselbe bey gutenStraßen schonen, und vielfach mehr gewinnen;die ärmere VolkSklasse aber gar keine Arbeit lei-sten, als höchstens nur bey der neuen Anlage!Daß es bey großen Unternehmungen der Artganz unausführbar ist zu billigen Preisen dasFuhrwerk zu erhalten, beweißt die Anlage desMittäglichen Kanals: 8. chlistoire elu OsnLl eispar elv la I_<anc!e 20. DieFuhrleute ließen sich nämlich enorm bezahlen undluden dennoch wenig Materialien. Der Intendantder Provinz erließ daher 1671 ein Edikt, wel-ches die Fuhrleute zwang, für billige Preise zu