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Bericht der vom Schweizerischen Bundesrathe einberufenen Herren Rathsherr Geigy von Basel und Ingenieur Ziegler von Winterthur über die Ausführung eines Schweizerischen Eisenbahnnetzes in finanzieller Beziehung
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Ausführung undVollständigkeitdesBahnnctzes) vereini-gen und daß dagegen die Nachtheile, die sich beibeiden Verfahren kund geben. (Monopol, Son-derinteresse auf der einen, Bürcaukratie :c. auf derandern Seite) vermieden werden könnten.

Wenn nun alle diese Verhältnisse noch mehr oderweniger unentschieden lassen, welche Betheiligungsartden Vorrang verdienen, so scheinen mir hingegen imWesen der Eisenbahnen selbst überwiegende Gründe fürdie vom Staate ausgehende Führung zu liegen.

Eisenbahnen sind vollkommnerc Straßen und vollkomm-ncrc Postcinrichtungen, beide gehören "nun schon auf derjetzigen Stufe ihrer Ausbildung in das unbestrittene Ge-biet des Staates*), warum sollten diese Verkehrsmittelauf ihrer höhern Stufe demselben fremd bleiben? Oderwenn sich bei uns der Staat den Transport von Reisen-den in Tag- und Nachteilwägcn glaubt vorbehalten zumüssen, warum soll er den noch schnellern Transport aufder Eisenbahn Privatgesellschaften überlassen? Hat manjemals daran gedacht, Landstraßen durch Gesellschaftenerrichten zu lassen?

Mag auch das wohlverstandene Interesse einer Pri-vatgesellschaft mit dem allgemeinen Interesse meistensgleichlaufend sein, so sind doch manche Fälle denkbar,wie z. B. die Konkurrenz der verschiedenen Länder umden Transit, in denen die Eisenbahnen nur in der Handdes Staates ihre volle Bedeutung und Nützlichkeit ent-falten können. Ich erinnere hier auch an die mit denEisenbahnen in enger Verbindung stehenden Telegraphen-

*) Man denke an die großen Opfer für die schweizerischen BergstraßenSimplen, Gotthard , Splügen , Bernhard!», beide Hauenstcine.