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Bericht der vom Schweizerischen Bundesrathe einberufenen Herren Rathsherr Geigy von Basel und Ingenieur Ziegler von Winterthur über die Ausführung eines Schweizerischen Eisenbahnnetzes in finanzieller Beziehung
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84
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Linien, welche als Träger der schnellsten Mittheilungeine so große Verbreitung finden und ihrem ganzen Wesennach wohl eher unter die öffentliche Verwaltung gehören.Es gestalten sich auch die Eisenbahnen, indem sie sichüber die Gränzmarken hinaus zu großen Linien anein-ander reihen, mehr und mehr zu einer internationalenAngelegenheit. Wir sind nun bald von allen Seiten mitStaatsbahnen umgeben, würden wir wohl in allen Ver-hältnissen durch das Mittel der Privatgesellschaften dasGleichgewicht halten können?

Das neue und jetzt schon wichtige Verkehrsmittelsteht ferner noch am Anfange seiner Entwicklung. Nie-mand vermag die Wirkungen und Vervollkommnungenzu ermessen, welche dasselbe vielleicht schon in einer nichtganz fernen Zukunft haben kann. Dürfte es nun rath-sam sein, dieses Mittel auf viele Jahre hin einer Pri-vatgesellschaft als Monopol zu übergeben? Was würveman jetzt von einem Vertrage halten, welcher vor fünf-zig oder auch nur vor zwanzig Jahren die Posten nachdem Maßstabe der damaligen Verhältnisse für eine langeZeit verpachtet hätte?

Ich habe mich des Wortes Monopol bedient; kann eswohl anders bezeichnet werden, wenn man einer Gesell-schaft für eine gewisse Bahnstrecke eine Konzession ertheilt,während andere, die dasselbe beabsichtigen, ausgeschlossenbleiben, und, frage ich, soll man in einem FrcistaateMonopole geben, wenn es sich auf andere Weise eben sogut oder noch besser erreichen läßt?

Man fühlt wohl, daß der Staat bei den Eisen-bahnen wie bei den Posten und Straßen ein gewichtigesooer geradezu das entscheidende Wort haben sollte. Mansucht ihm darum auch durch Delegirte zu den Verwal-tungsräthen den gebührenden Einfluß zu sichern. Aber