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Handeln geht unbenutzt verloren. Wenn endlich die Mit-glieder der verschiedenen Verwaltungsbehörden vom Bun-desrathe und den betheiligten Kantonsregierungen erwähltwerden, so hat man wohl eben so gut als auf dem Wegeder Privatgesellschaften die Gewißheit, daß die allgemeinenund die lokalen Interessen ihre gehörige Vertretungfinden.
Und blicken wir nun auch noch auf die Erfahrung)die in der ganzen Untersuchung wohl die beste Wegwei-serin ist. Die obschwebende Frage ist nicht ganz neu;sie ist schon in manchen Staaten erörtert und entschiedenworden. Belgien hat auf dem Wege der Staatsüber-nahme in der kürzesten Zeit ein umfassendes und wohl-geordnetes Eisenbahnsystcm geschaffen und diesem Bei-spiele sind nicht nur Staaten gefolgt, wie Baden , Wür-temberg, Hannover u. a. m., welche zur Herstellung vonEisenbahnen noch den ersten Schritt zu thun hatten, son-dern auch Staaten wie Baiern, Oestreich, Sachsen undPreußen, in denen schon die freie Konkurrenz von Pri-vatgesellschaften und verschiedenen Betheiligungsarten desStaates in Anwendung gekommen waren. Die Staats-bahnen betragen in Deutschland schon mehr als dendritten Theil sämmtlicher Bahnlinien und dieses Verhält-niß ist noch im Zunehmen begriffen.
Bezeichnender ist aber noch die Thatsache, daß vieleRegierungen selbst mit großen Opfern zum Erwerbe vonPrivatbahnen geschritten sind. Als Belege für diese Wen-dung führe ich die schon erwähnten Beschlüsse von Sach-sen an, sowie die Erwerbung der Augsburger-Münche-ner Bahn 1844 durch die baierische, die Erwerbung derungarischen Centralbahn durch die östreichische, und dieUebernahme der westphälischcn (Köln-Mindcn-Thüringen)