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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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48
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44 U- Abschn. vom Zusamm^nh.der Manuf.

schaft gestanden, daß dieses Vor urtheil nicht ungegrün»det ist, weil die Kaufleute bey denen ausländischenWaaren mehr gewinnen und ihren großen Gewinnstbesser verbergen können, weil sie außerhalb Landes eherCredit finden, als in denen Niederlagen der Landes»manufacturen, und weil sie öfters die ausländischenWaaren auf Gegenhandlung und Gegenrechnung er-halten und mithin gedoppelt gewinnen können. EsIst gewiß, daß die Freyheit der Commercien, diesezärtliche Sache, alsdenn aufhöret, wenn sie zumNachtheil des Staats gereichet; und man muß alsodie Kaufleute anhalten, daß sie den nachteiligen Ge-winnst an den ausländischen Waaren fahren laßenund sich an die inländischen halten müssen.

Man muß Allein daraus folget weiter nichts, als daß ma»rgerechtes»!' die Kaufleute in gerechten Schranken halten müsse:gen riehen, und man muß sich aus dem eingerissenen Vorurtheilenicht bewegen laßen, daß man die Kaufleute allzuharthalte und die Manufacturiers auf ihre Kosten undNachtheil unterstützet. Es liegt dem Staate gar sehrdaran, reiche und vermögende Kaufleute zu haben.Tausend dem Lande nützliche Unternehmungen müssensonst nachbleiben. Man wird aber so wenig vermö-gende Kaufleute haben,daß vielmehr gar kemeKaufleutemehr vorhanden seyn werden, wenn man ihm nicht ge-winnen läßt. Der Gewinnst ist die einzige Triebfederdes Kaufmanns.