mir der Versass, u. Beschaff, des Staats. 49
Es ist schlechterdings nothwendig, daß die Manu-Die kandes-facturen und Fabriken des Landes mit denen auöländi-schen Waaren von eben der Art und Güte einerley mit den aus«Preist halten. Außerdem ist es gar nicht möglich, muney*"daß der Kaufmann dabey bestehen kann. Erwirb ent-weder nichts dabey gewinnen, oder, welches auf einer- der Kauf-ley hinauslauft, er wird keinen AbfaH haben. Man hen"sol^*'wende mir nicht ein, daß man schon die Einführe derfremden Waaren durch gute Maaßregeln Hintern unddie Unterthanen zum Verbrauch der Landeswaaren nö-thigen kann. So bald der Unterschied in dem Preißeder Waaren sehr merklich ist; so werden sich die Un-terthanen die ausländischen ohngeachtet des Verbothesund aller Maaßregeln zu verschaffen wissen. Die al-lergrößte Strenge wird nur wenige Wirkung haben.
Je strenger und sorgfältiger die Aufsicht ist, je mehrwerden die kühnen unter den Unterthanen klügeln, umdie Aufsicht dennoch'zu hintergehen. Die Beyspielein allen Ländern, insonderheit wo der Tobak und dasSalz landesherrliche Einkünfte ausmachen und in sehrhohen Preiße sind, beweisen dieses genugsam. Undbey dem allen ist es noch eine sehr große Frage, ob dieSache wichtig genug ist, die Unterthanen einer soäußersten Strenge zu unterwerfen, welche die natürli-che Freyheit sehr über den Haufen wirft und viele Meruschen unglücklich macht, und ob dieses mit denen Be-griffen von einer gütigen Regierung bestehen kann.
Vor allen Dingen aber fragt es sich, ob keine andereMittel vorhanden sind; Und mich Leucht, diese kön-nen nicht fehlen. Man muß nämlich die Manufactu-
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