8o lll. Abschn. von Anlegung und Gründng
sens. Sie erfordern viel Küsten, um sie in bauchenWesen zu erhallen ; und übkrdicß wird gemeinstichein besondrer Bedienter besoldet, der in dem Gebudewohnet und die Aufsicht darüber hat. Der vorhrge-hende Kvl'ig von Preußen,' der eine seht große Ein-sicht in das Finanzwesen hatte, hat sich solcher Goau»de um ein genngcs entledigte; und er hat gewiß aitenGrund darzu gehabt: Zu was vor einen nühliyernEndzweck konnten sie aber wohl angewendet weven,als sie zu Manufakturen unv Fabriken zu gebrauhen,welche deck, Lande Nahrung undReichthum verschafen ?
In war vor Es ist gar nicht gleichgültig in welchen Ortei undGegenden^ Gegenden des Landes die Manufakturen und Fabikender Landes angeleget werden. Die gute Grundregel ist: Da nußanzulegen^" eine jede Art der Manufakturen und Fabriken akgele.sind. gtt werden, wo die größten Bequemlichkeiten und 8or.
theile mit den wenigsten Kosten vor dieselbe zu hibensind. Diese Grundregel erschöpfet die ganze Siche.Man muß auf die Rahe der Materialien sehen undz. E. Wdllcnmanusticturen werden in einer Gstendzu errichten seyn, wv die beste Schaafzucht ist; s wieiNkkallische Fabriken an solchen Orten anzulegm md,wo die Metalle und Bergwerksproducte in der Iahesind; dahingegen wenn man mit fremden Mätrrillien
ükbeitet, ein Ort zu erwählen ist, welcher die Beqiem-iichkeit der Schiffarth hat. Man muß auch zu dieBequemlichkeit sehen, wo die Arbeiter in Mergkündin wohlfeilen Preist zu haben sind. Zaweilea efor-
deck