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und Fabriken in Aufnahme kommen und mithin immer«mehr daselbst consumiret wird.
Wir kommen nunmehro auf die Entreprenneurs der Ob der Re-Manufacturen und Fabriken: und da fragt es sichzu-U^iMförderst, ob der Regent selbst auf feine eigne Rechnung Rechnungund Gewinnst dergleichen Werke anlegen soll. Man wmnsi Ma«braucht nur eine geringe Kenntniß in denen guten^^geii^oL.Grundsätzen zurAufnahme der Staaten zu haben; somuß man diese Frage mit Nein beantworten. DieGlückseligkeit der Unterthanen und mithin der Wohl-stand des Regenten selbst, denn beyde sind von einan-der unzertrennlich, beruhet auf blühender Nahrungund Gewerben. Diese muß der Regent befördern.
Allein er muß nicht selbst Nahrung und Gewerbe trei-ben. Nichts ist einem blühenden Nahrungsstande sosehr entgegen, als eben dieses. Wenn der Regentselbst in seinem Lande der Generalkaufmann , Manu-facturherr, Apotheker, Weißbierbrauer, Branntewein-brenner, Schäfer und dergleichen ist, wie verschiedeneteutsche Fürsten angefangen haben; so kann er zwarseine Unterthanen nöthigen, daß sie ihm seine Waareabnehmen, aber niemals wird er es dahin bringen, daßdie Ausländer nHthm handeln unddaß durch ftine Un-ternehmungen Geld in das Land kommt. Er kann esvielleicht durch großen Fleiß und Aufsicht und durchden willkürlich gesetzten Preiß seiner Waaren erzwiu-gen, daß er selbst Vortheil davon hat, aber seine Un-terthanen werden desto armer und elender seyn; undF z dann