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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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153
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der Manufakturen und Fabriken, izz

men hatten, um zu verhüten, daß die Gewürze nichtin die Hände andrer Völker gerathen möchten; so ha,ben sie lieber ihren überflüßigen Verrath von Zeit zuZeit verbrennen, als sich deßcn durch einen wohlfeilenPreiß entledigen wollen. Man kann diese Maaßes»geln nach der Staatskunst nicht verdammen, weil esallemal erlaubt ist, aus einer Sache, die in unsrenEigenthum und Gewalt ist, allen nur möglichen Vor»theil zu ziehen: und vielleicht wird auch die Sitten,lehre nichts darwider einzuwenden haben, wenn es eineSache betrlft, die nicht zu denen Nothwendigkeitendes Lebens gehöret und deren Verderbung mithin Nie,wand in Noth und Dürftigkeit sehet. Allein derUmstand, daß ein Volk das Monopolium einer ge-wissen Art von Waaren an sich ziehen kann, ereignetsich nur nicht allzuhäufig.

Nachdem wir nunmehro die Mittel erwogen ha Mittel, denben, wodurch der Absah der Waaren überhaupt beför- Debn zu,b"<dert wird; so kommen wir nunmehro auf die zwey^""-Hauptarten des Debits insbesondere und zwar wollenwir zufördersi die Maaßregeln betrachten, wodurchder inländische Debil der Manufaktur- undFabriken-«aaren erreichet wird.

Hier haben wir es nun znförderst mit der Einrich- ^Die Ein^tung der Zölle zu thun. Die Zölle sind der große M? ist da«Leitfaden, womit die Regierung die Commercien desLandes zur Aufnahme derselben und zu Beförderung dischenDe-der Wohlfarth des Staats nach ihren Wohlgefallen gehörtK 5 diri-