192 IV. Absch. von denen Hindernissen
welche die Handlungsbilanz zu bezahlen hat, nicht zuvermuthen. Sie gehen allemal als baar Geld nachihren jedesmaligen Cvurs in die Hände andrer Natio-nen; und wenn auch etliche wenige solcher Papiere imLande vorhanden seyn sollten; so bedarf eö deshalb kei-nes Befehles. Man wird sie allemal zuerst außerLandes schicken, ehe man daran denket baar Geld außerLandes zu senden. Man darf nur den Lauf der Com,mcrcien wissen, um hieran nicht zu zweifeln. Mit derBezahlung durch inländische Papiere aber hat es dievorige Beschaffenheit, daß nämlich die Regierung denAusländern den Credit dieser Papiere unmöglich an-befehlen kann. Hier kommt es auf den Credit und denCours an, den diese Papiere an und vor sich selbst beyden Ausländern haben. Dieser Credit muß durchganz andere Maaßregeln befördert werden, als durchden Befehl kein Geld auszuführen, sondern mit Papie>ren zu bezahlen. Dieser Befehl hat vielmehr eine ganzentgegen gesetzte Wirkung und vermindert den Credit,den diese Papiere vorher gehabt haben. Ich habe mirhierinnen den Beyfall eines jeden vernünftigen Kauf.mannes zu versprechen; und die Erfahrung hak diesesgenugsam bestätiget. So lange der Acrienhandel inFrankreich auf der thörichten Begierde der Menschennach diesen Papieren, oder auf der ro» selbst entstan-denen Einbildung ihres Werthes beruhete; so hattendiese Papiere auch auswärts ihren guten Credit. Sobald aber der Herzog Regent durch Ediete anbefahl,daß alle Bezahlungen nicht mit Gelde, sondern mirdiesen Papieren geschehen sollten; so gieng ihr Credit
bey