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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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179
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Von den Smnmetmanufaclurem 179

ke> welcher in jedem Zahn nur zwey Fäden und zumunterscheidenden Kennzeichen in jeder Saalleiste nur ei«nen bunten Streif hat«

Da die Sammetmanufacturcn gar nicht so kunst- Maaß»,deich sind, als sich viele vorstellen, und überall Ma- k^'! ihrnufacturiers und Arbetter zu Änlegung derselben genug Sanuzu haben sind, wenn man ihnen nur einige Beförderung mermanu»iind Unkerstühung angedeihen läßt; so komckt das Auf- ^"urewnehmen derselben hauptsächlich auf gute Reglementsund Beschauünstalten an. In diesen Reglementsmuß die Art der Seide, die zur Kette sowohl des Bo-dens als der Haare, desgleichen zum Einschlage ge-nommen werden soll, genau vorgeschrieben, und darü-ber strenge Beschauünstalten angeordnet werden, inson-derheit, daß die Streifen der Saalleisten mit der Gütedes Sammets genau übereinstimmen, und darinnenkein Betrug vorgehet. Der ganze Aufzug, sowohlKette als Haare, sollen aus guter auf der Mühle ge-zwirnter Organsin-Seide; der Einschlag aber wenig-stens aus keiner ganz rohen Seide gemacht werden.-Meines Erachtens sollte man den anderthalb - und ein-haarichten Sammet gar nicht außer Landes gehenlasten, und ihm dannenhero diejenige Art der Stem-pelung versagen, welche diejenigen Stücke erhalten,die in die auswärtigen Commercien gehen. Da diewenigsten Käufer den Unterschied in der Güte des Sam-mets und besten verschiedene Kennzeichen verstehenund die Kaufleute, wenn sie einfältige Käufer vor sichhaben, sich öfters so viel davor bezahlen lasten, als

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