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Johann Heinrich Gottlob von Justi ... vollständige Abhandlung von den Manufacturen und Fabriken. Erster [- zweyter] Theil
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Von halbseidenen Zeugen.

Gnsetts; und sogar die Taffete hat nian in dem soge-nannten seidenen Bast halbseiden verfertiget. Eben soist kein ganz wollener Zeug, von allen denjenigen, dienicht tuchartig sind, den man nicht auch halbseiden fän-de. Es giebt halbseidene Berkane, Etamine, Kala-manke, Sarchen, Soye, Rasche, Polamite und derglei-chen viel mehr. Wir haben diejenigen halbseidenenZeuge, die von ganz seidenen Zeugen nachgeahmet sind,schon in den beyden vorhergehenden Hauptstücken miterwähnet; und eben so wenig ist es nöthig, alle halb-seidenen Zeuge besonders aufzuführen, die ursprünglichals wollene erfunden sind. Diese wollenen Zeuge sindin dem ersten Abschnitt schon beschrieben worden; unddie halbseidenen unterscheiden sich von ihnen lediglichdadurch, daß entweder ihre Kette oder ihr EintragSeide ist. Wir wollen also nur solche halbseidene Zeu-ge hier besonders aufführen, die entweder in den ganzseidenen und wollenen Zeugen kein Urbild haben, oderbey welchen etwas besonders zu erinnern ist.

Popeline ist ein halbseidener Zeug, dessen Kette aus Lot, Pa-gut gezwirnter Organsin-Seide, der Einschlag aber zu- p^inm.weilen aus Floretseide, am gewöhnlichsten aber aus fei-ner Wolle bestehen. Der wollene Eintrag ist zuweilengezwirnt, zuweilen ungezwirnt. Man hat sie glatt undgeblümt; und die glatten sind entweder von einerleyFarbe, oder der Aufzug und der Eintrag sind von zweyverschiedenen Farben, da sie denn, eben wie derSchat-tertasset, nach Maaßgebung des darauf fallenden lichtesmit verschiedenen Farben spielen. Diese Art Popelinewar vor zwanzig bis dreyßig Jahren eine sehrgangbareN!anufact.u.8avrik.UTh. D Waa«