2io N.Abtheil. IV. Äbschu. IV.Hauptst.
Waare; allein jeho ist sie ganz aus der Mode gekom.men °^). Nach dem königlichen französischen Manu-facturreglement sollen sie von einer halben bis fünf Achtelpariser Elle breit seyn; diejenigen aber, so man in derHandlung siehet, sind gemeiniglich viel schmaler.
Von Fer- Ferrandint und Burail sind halbseidene Zeuge, dieundB^e- Frankreich hausiggewebetwerden, und die um des-raik halb angemerket zu werden verdienen, weil daselbsteine besondere ZeUgmacherzunft ist, dieferrancsiniersheißen, und nichts als halbseidene Zeuge machen**)^Der Auszug bestehet ganz aus Seide, die aber entwederzu dem ganzen Stücke durchaus roh, oder ganz äbgeso,den seyn muß: indem, beydeAlken miteinander zu ver-mengen, in den Reglements verboten ist. Der Eintragaber bestehet bald aus feiner Wolle, oder Baumwolle,bald aus Kameek- und Ziegenhaaren, oder aus leinenemGarn; und zwar ist dieser Eintrag bald gewirnt, baldungezwirnt. Sie werden theils nur mit zwey Sche-meln, theils gekreuzt gewebet; jedoch die sogenanntenBurails am meisten gekreuzt. Die Breite kann nachden ManufacturreglementS verschieden seyn.
Borrat
Doch nicht gänzlich. Der Einschlag ist, wo nicht immer,doch gemeiniglich, Wolle. Die streifigen Arten sieht man oft.
**) In Frankreich macht man unter Ferrandine und Burailkeinen Unterschied. Die kcrrsnciinlers in Paris dürfenauch schwere Zeuge, sogar mit Gold und Silber durch-wirkt, machen, und in den dreyen Manufactur-Ordnun-gen für Paris, Lyon und Tours Vvm Jahre 1667 ist zwi-schen ihnen und den übrigen Seidenwebern kein Unter-schied gemacht. Inzwischen nennet man diejenigen eigent-lich kcrronüinicr; , welche die ferrsnclines und Arirettcsmachen, und diejenigen, welche seidene Gaze machen,xsricr» oder auch wohl xaretierr.