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lich abgeholzten kleinen Waldflächen gemessen undihre Größe nicht mit der Gesammtfläche des Waldesin ein richtiges Verhältniß gebracht wird; weil fernerdie Zahl der Haubaren Stämme/ nicht im ganzenWalde abgezählt/ nicht mit der Zahl/ der in einemJahre oder in gewissen Zeiträumen zu fällendenStämme verglichen wird. Selten werden solche Wäl-der/ am seltensten im Gcbirg/ gemessen. Daß dieAufnahme genauer Waldpläne sehr nützlich und durch-aus nöthig sei/ um das richtige (nachhaltige) Der-hältuiß der jährlichen größtmöglichen Hvlzbenutzungzu bestimmen/ ohne die Erschöpfung der Wälder bc-fürchten zu müsse»/ — davon find gewöhnlich wederdie waldbcsttzenden Gemeinden noch die Private über-zeugt/ welche große Wälder besttzcn.
§. «.
Die Plenter- oder Fehmelwirthschaft.
So heißt in der Kunstsprache der Forstwirthe derunregelmäßige Waldbetrieb/ wie derselbe im vorigenParagraph beschrieben worden ist. Sie/ diese un-ordentlichen Plenterschläge/ stud in den Rothtannen-waldungen des schweizerischen HochgebirgS besondersund auch in den Waldungen des schweizerischen Hügel-und Flachlandes in vielen Kantonen üblich/ es seidenn/ daß große kahle Schläge zur Flößung be-trächtlicher Holzmassen in entfernte Gegenden oderfür Berg- und Hüttenwerke gemacht werden, wodann der Unternehmer solcher Schläge das Holz wohl-