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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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236
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2Z6 Vom Rothen der Farberröthk'

stungen des Schöpses wegschaft, oder ob elnTheil dieser Salze, besonders desjenigen vonbeyden, das sich sogar durch laulichtcs Wassernicht wegnehmen läßt, darinnen bleibt, dasfärbende Theilchcn anzugreifen und zu befestigen,nachdem die Warme des Wassers den Raum zu-essen Eingänge erweitert hat, die Kälte aberalles wieder zusammen ziehet. Will man dieje-nigen , welche der ersten Meynung zugethan sind,davon abbringen, so darf man nur statt desAlauns und Weinsteins ein Laugensalz, als Pot-asche, klare Lauge von Eichenaschen, oder einander reines Laugensalz nehmen, von dem mannur die gehörige Verhältniß zu beobachten hat,daß es die Wolle nicht auflöset, und nachgchendskann man den Zeug in eine Brühe von Färber«röche thun, da denn der Zeug allemal gefärbtheraus kommen wird; aber die Farbe wird nichtfeste seyn, das bloße kochende Wasser wird mitder Zeit mehr als drey Vierrheile davon wegneh-men. Nun kann man nicht sagen, daß ein feu-erbeständiges Alkali nicht vermögend wäre, dieZwischcnräumchcn der Wolle von ihrer Fettigkeitzu reinigen, da man die Laugcnsalze mit vielemVortheile in vielen Fällen braucht, wo man vomZeuge, von was für Art er ist, Fettigkeit weg»bringen will, welche bloßes Wasser nicht weg«nähme. Es ist sehr wohl bekannt, daß auf die-ser Fettigkeit, welche nicht zum Zeuge gehöret,und dem alkalischen Salze eine Seife entstehet,die sich nachgehende! leichte vom Wasser wegneh-men läßt.

Noch