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Buch III. Kap. f>. §. 41.
ein Landgut kaufte, verkaufte sein Haus (in der Stadt), auf dasser sich nicht mehr um den städtischen als den ländlichen Herdbekümmere. Wem die städtische Wohnung mehr am Herzen liegt,der braucht kein Landgut.“ Das sollte der Mann sagen, der nachJustinus ') zuerst durch Einführung militärischer Disciplin Kar-thago’s Macht gründete, und die Kräfte des Staats nicht minderdurch Kriegskunst wie durch eigene Tapferkeit befestigte? Dieserverkaufte sicher nicht sein Haus in der Stadt, zog sich gewissnicht von öffentlichen Geschäften zurück, um Schaafheerden zuorganisiren. Aus dem Ausdruck „ Vater der Landwirtschaft,“dessen sich Columella bedient, lässt sich dem Zusammenhängenach nichts folgern, als dass Magon älter war als M. PortiusCato Censorius ; denn nur von Römern ist an dieser Stelledie Rede, denen Magon gegenüber gestellt wird. Kurz ich sehenichts, was Heeren veranlassen konnte, seine Vermutung einehochwahrscheinliche zu nennen, desto mehr, was sie unwahr-scheinlich macht. Müsste der Georgiker Magon durchaus einbekannter Heerführer sein, so riethe ich weit eher auf den, dernach verunglücktem Feldzuge in Sicilien sich selbst 341 v. Chr.entleibte. Am wahrscheinlichsten ist mir aber irgend ein uns un-bekannter Feldherr des Namens lange nach Ptolemäos Philadelphos,also nach 247, und kurz vor Karthago’s Fall 146 und Cato’s Tod149 v. Chr. Von Hamiikar wissen wir nicht einmal, ob er Feld-herr war, und sein Name war bei den Karthagern eben so häufigwie der des Magon.
Ich komme zu den griechischen UeberSetzungenoder vielmehr Ueberarbeitungen des Magon; — denn über dielateinische Uebersetzung desselben, die der römische Senat an-geordnet und unter mehreren Andern auch dem Decimus Sila-nus aufgetragen hatte, werde ich erst im folgenden Buch, Kapitel1 §. 3 ausführlicher handeln.
Dieser merkwürdige Beschluss des um Literatur sonst wenigbekümmerten römischen Senats, der, wie wir finden werden, ver-
1 ) Justin. XJX, cap. 1.