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Buch XIV. Kap. 1. §. 31.
saiukeit, dem schärfsten Urtheil, eine so liebenswürdige Anspruchs-losigkeit, dass ihn gewiss jeder mit Vergnügen lesen wird, wenngleich der Werth eines Werks jetzt nur noch ein historischer ist.
§. 31.
Marcellus Vergilius.
So nenne ich diesen Schriftsteller, weil er nur diese Namenauf dem Titel aller Ausgaben seines Hauptwerkes führt, wiewohlsich gleich zeigen wird, dass beide nur Vornamen waren, und ereinen ganz andern Geschlechtsnamen führte. Wenige Schriftstellervon einiger Bedeutung wurden von den meisten Literarhistorikernbis heute so wie dieser vernachlässigt. Uie meisten übergehenihn ganz, andre, wie Konrad Gesner und Haller, begnügen sichmit der Angabe seines Amtes und einem kurzen Urtheil über seineLeistungen; Sprengel setzt noch sein Todesjahr hinzu, das istalles. Sogar bei Tiraboschi kommt sein Name im Text nur bei-läufig einmal vor 1 ), doch, als wolle er sein Unrecht wieder gutmachen, fügt er wenigstens folgende Anmerkung hinzu: „MarcelloVirgilio Adriani , von uns nur an dieser Stelle genannt, hätteeine ausgezeichnete Erwähnung verdient. Er war Professor derschönen Wissenschaften und Cancelliere del Publico zu Florenz (die Ausgaben nennen ihn Secretarius Florentinus), gelehrt in dergriechischen und lateinischen Sprache, und seiner Beredtsamkeitwegen hochgeschätzt. Er starb den 27. November 1521. Sorg-fältig hat von ihm gehandelt Mazzuchelli (scritt. ital. tom. I,pars II, pag. 156). Allein zu dem, was derselbe über ihn sagt,lassen sich noch viele Notizen hinzufügen aus der Vorrede desCanonicus Bandini zu seiner Collectio veterum monumentorum,worin er (pag. 22 sqq.) auch mehrere an Marcello gerichtete Briefemittheilt.“ Weder diese beiden Quellen fliessen mir, noch ist mirein drittes Werk zugänglich, worin sich Aufschlüsse erwarten lassen:
1 ) Ti raboschi storia della letterat * italiana iom VJl t parte 11 , pag, 2, edit ,Roman .