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, Kapitel XXVIII.
weit vorgerückten Civilisirung rühmen. Es sind dortjene barbarischen Gesetze *)' unbekannt, die noch heut-zutage angerufen wurden, und denen zufolge die Frey-gelassenen unfähig sind, von Weifsen Schenkungen an-zunehmen , hingegen aber ihrer Freyheit beraubt, zamVorllxeil des Fiscus verkauft werden können, wenn sieüberwiesen sind, Marronsnegern Zuflucht gestattet zuhaben!
Da die ursprüngliche Bevölkerung der Antillen gänz-lich verschwunden ist (nachdem die i^nm/wwearaiben,eine Mischung von Eingehornen und Negern, im Jahre1796 von der Insel St. Vincent auf die von Ratan überge-bracht worden), so muls die gegenwärtige Bevölkerungder Antillen (2,850,000) als aus europäischem und afri-kanischem Blute zusammengesezt betrachtet werden. DieNeger von reiner Ilace machen davon ungefähr zweyDrittheile aus; die Weifsen ‘/s und die gemischten Ra-cen '/.. In den spanischen Colonien des Festlandestrifft man die Abkömmlinge der Indianer wieder an,welche unter den Mestizos und '/■ambos , als Vermi-schungen der Indianer mit Weifsen und Negern, ver-schwinden; im Archipel der Antillen bietet sich diesetröstende Wahrnehmung nicht dar. Das Verhältnisder Gesellschaft w'ar daselbst zu Anfang des löten Jahr-hunderts so beschaffen, dafs , seltene Ausnahmen abge-rechnet, die neuen Colonisten sich mitdenLandeseingebor-nen eben so wenig vermischten, als diefs gegenwärtigdie Britten in Canada thun. Die Indianer der InselCuba sind verschwunden wie die Guancben der canari-schen Inseln, obgleich in Guanabacoa und in Teneriffa vor vierzig Jahren noch betriigliche Ansprüche in meh-
*) Beschlufs des souverainen Käthes der Insel Martinique Vonl
4. Juni 1720. Ordonnanz vom 1. März 17ÖÜ, §■ 7<