H- Abschn. zur Zeit des Mittelalters. 169
Leiblichen Anverwandten auf das schärfste an, dem Frem-den in allen Dingen gänzlich zu Gebote zu stehen, sieüber verlassen das Haus und schaffen in der Stadt alleswas zur Versorgung und guten Aufnahme des Ga-
stes
nöthig ist, sie kehren auch nicht eher in ihre Häuser
Drücke, als bis die Gäste weggereiset sind. Die Wei-gehorchen indessen den Fremden, als wären dieselbenHte Ehemänner. Sie sind aber in dem Lande sehr schönaufgeweckt. Man glaubt in diesem Lande, daß^an dadurch den Göttern einen grossen Gefallen erzeige,^üß man den Reisenden mit so vieler Gastfreiheit begegnet,schreiben es diesem Gebrauche blos zu, daß die Göt-^ ihnen Ueberfluß an allen Gütern, gutes Auskom-men und Beschirmung gegen alle Gefahren, nebst Ver-ehrung ihrer Familien schenken. Als Mangu AhairAgierte und von diesem unschicklichen Gebrauche hörte,befahl er, sie selten die Keuschheit ihrer Weiber undAchter befördern und bewahren, und selten gemeinschaft-"che Häuser unterhalten, zur Aufnahme der Fremdlingebüd Reisenden. Dieser Verordnung lebten sie ganzer?ei Jahre pünktlich nach. Da es aber sich traf, daßM der Zeit die Früchte ihrer Felder und Gärten nichtMehen, und ihnen auch andere Widerwärtigkeiten!? ihrem Hausstände zustießen; so verordneten sie Ge-'ündten, um den Kaiser demüthig, um die Aufhebung sei-^ Verordnung zu bitten. Da Mangu Khan ihredvrstxllung sagte er: Es war meine Wicht
Meie schändliche Gewohnheit aufzuheben; da ihr aberdUre Schande euch zur Ehre rechnet, so mögt ihr sie^gen, und ihr könnet ferner eure Weiber wieder zu All-Mvienpflegern für die Fremden und Reisenden machen.<>ie Boten, welche die Aufhebung des kaiserl. Verbotesditbrachken, wurden mit grossen Freuden des ganzen Vol-^ empfangen, und die alte Gewohnheit bestehet daselbstbis auf den heutigen Tag (da nämlich Marco PoloL z in