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abschriftlich unter die Gesandten der Reichsffände aus.Hierüber beschwerte sich Werkstein bey den kayserlichenBevollmächtigten; kiese besorgten, wenn der Handel solltewetltällfig werden, daß laut iemer Drohung der eydge,nößische Gesandte gar zurückgehen, oder aber ausschlies,send nur bey Frankreich und Schweden Hülfe suchenmöchte; alsdann würden diese Kronen die Gelegenheit nichtauü der Hand lassen, sich, dem römischen Reiche zumNachtheil, die Kantonen verbindlich zu machen. Um alsodas Geschäft mit Ernst zu betreiben, liessen sie ein Schrei,den an das Chur-Maynzische Reichsdirektorium abgehen,um von demselben ein Gutachten zu verlangen. Indiesem Schreiben verhalten sie gar nicht, daß die StadtBasel nun über 140 Jahr in posiesilone vel gusli om-nimoclN libertatis (oder in ächtem Besitz völliger Frey'heil) gewesen, als ein Glied der Eydgenoßschast angcse«her. und niemals zu einigen Dicnstbarkeilcn des Reichsgenöthigt worden. Unterm ,8. Febr. 1647. übergabenhieraus die Reichsräkhe den kayserlichen Gesandten ei»Gutachten, folgenden Innhalts: „Der Bürgermeister„ von Basel beklagt sich, daß das kayicrliche Kammer«„ gerietst auf Anhalten eines Reichsunterthancn r"„ Schlektstadt, Namens Florian Wachter, baslerM„ Güter arrcstirk habe. Nicht nur dringt er auf dst„ Auslieferung der Güter, sondern auch auf die Handle„ bung des Exemptions-Privilegiums, welches seines„ Staate von den beyden rönnichen Kaysern» Sigiswnn^„ und Friedcrich bestätigt werden. — Noch kann ober„ für einmal der Stakt Basel ihr Ansuchen keineswegs„ bewilliget werden, und zwar aus folgenden Gründen -„ Einige aus den Reichsständen nämlich sind zur 3 "„ nicht genug instrmrt, und in dem angeführten Eren^„ kions-Privilegium wird der Lslun„ oder des verweigerten Rechtes am
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