„ genoßschaft, namentlich gegen die Stadt Basel und ihre„ Bürger zuweilen von dem Kammergcricht Arreste und„ Urthcilwrüche vollstreckt worden, welche der Freyheit„und gänzlichen Exempcion des cydgenößischen Körpers„ zuwiedcr iauffen, wg'ht die einhellige Willenünieynung„des Keyseis und des Ruches dahin, daß alle und jede„Prozesse und Urlyeilssvrüche die gegen irgend jemand„ aus den Eydgcnossen, besonders auch gegen die Stadt„ Basel und ihre Bürger vorgenohmen worden, in Ewig-„ keit zu keiner Vollziehung sollen gebracht und die bereits„ ergangene Arreste und Erccutionen gänzlich abgethan, auch„in Zukunft, weder von den dicßmaligcn noch von künfti,„ gen Gerichten nimmermehr ausgeübt werden. „ Vonden kanserlichcn Gesandten erhielt Wcttstcin unter denn«.Eept. 1S47. eine schriftliche Versicherung daß dieser Punktdem Frieden sollte einverleibt werden. Den 2-. und zo.Scpt. erhielt er die gleiche Versicherung auch von demschwedischen und französischen Gesandten; auch wurde ausseine Vorstellungen hin, daS Kammcrqericht durch diekayserlichcn Bevollmächtigten zur Unterlassung fernererFeindseligkeiten ermähnet. Endlich erhielt Wettsiein >MOctobcr 1647. das kaykcrliche Dcercl, ungeachtet dasselbeschon den >6. Man gestellt war, folgenden Jnnballs-'„Wenn des Kayierö Majestät befinden, daß die Evkge«„ noßschast nun so viel lange Zeit und Jahre in pokst-Dona„ vel gusf, eines freyen und ansgczogncn Standes gcwc«„sen, so haben Sie, Kraft dieses Decrets, die Decla^„ tion der Excmplivn allergnädigsi ertheilt, u. s. w.,, Autdiesen glücklichen Erfolg seiner Bemühungen, reiste u»"/'mehr der eydqcnößische Gesandte wieder nach Haus rwlangte den December 1647. zu Basel an. — Lcickft ^greift man, daß er bey einer so weitläufigen Unterhab *luug alle Triebfedern in Bewegung gesetzt, und ^ 'Nichung seines Zwecks grosse Geldsummen angewandt ha
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