als auch an das Kammergericht zu Speyer. Alles dessenungeachtet drang noch 1650 das Kammergericht auf dieEntrichtung des rückständigen Beytrages; es setzte ihnauf nicht weniger als etliche und 40000 Gulden; auch lagihm Florian Wachter beständig in den Ohren; sein Prozeßbetraf anfangs nicht mehr als 20s Gulden, durch seinweitläufiges Herumtreiben aber war er nunmehr über40000 Gulden gestiegen.
Auch dem Obrist Klugen hatten die Kameralen feinebeträchtlichen Anforderungen an die Stadt Basel gleich-falls zugesprochen. Zur Erreichung ihres Zweckes schick,ten sie an verschiedene Churfürsten und Reichsllände Ver,Hafts - Mandate gegen die baslerschen Güter und Waaren,welche an vielen Orten arrestirt wurden. Jtzt faßte dieEydgenößifche Tagleistung in allem Ernste den Entschlußdie Ehre und Freyheit der Kantone, wenn es änderstnicht seyn könnte, mit dem Schwerdt zu behaupten. Sie-bcnzig Fahnen, jeder von zoo Mann zu Fuß undCompagnien zu Pferde, das auserlesenste Volk, standennur 24 Stucken bereit. Zugleich anerboten sich die ka-tholischen Kantone und die Bündtner, keine Reichsgüter,weder über den Gotthard noch durch Bünbten hinein inItalien, oder heraus gehen zu lassen, sondern sie mitArrest zu belegen. Darzu wurden sie auch von demfranzösischen Bothstbaftcr ermuntert. Zugleich wurde un,str Weitstem, mit dem Urncrschen Landammann, Zweyervon Evcnbach, an den Kayscr abgesandt und den 7/17 De,ccmder iö;o trafen sie zu Wien ein. Daselbst wiedcr-f"hren ihnen dieselben Ehrenbezeugungen wie dem vene-rischen Gesandten; nach erhaltener Versicherung allesSchutzes gegen das Kammergericht reisten sie den 20/;»Acnner 1651 mit sehr günstigem Rccreditiv wieder nachHause.