Band 
Erster Band.
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l In sehr ernsthaften Ausdrücken tadelte der Kavstr dieunbilligen Ansprüche des Kammergerichts und seine gcwalr.samen Schütte, auch stellte er demselben vor, daß vermögedes Friedens-Artikel 17 g. alle Einschränkungen unkrafi-tig seyen, zugleich erklärte er alle ausgegangene Mandatevon Verhaftung der Waaren als höchst wiedcrrcchllichund hob sie auf. — Unter gleichem Datum, de»December ,a;c> ließ er auch in gleichen Ausdrücken anden F-icaladvocat schreiben, wie auch an alle Churfürstenund Stände, daß sie den Mandaten des Kammergerichtesgegen die Stadt Basel kein Genüge leisten. Das Kam»rnergcricht suchte sich bey dem Kayser zu rechtfertigen,auch ward es in dieser Rechtfertigung von dem Churfür-sten zu Mayn; unterstützt. Dadurch aber wurde der Kay-ser vielmehr erbittert als besänftigt, in dem er die Hilfs-werbung des Kammergerichtes bey den Ständen als Ver-achtung seines kayferlichen Ansehens erklärte. Untermq.ten Merz 1651 ließ er die Kamcralcn so wohl als denChurfürsten zu Maynz aufs neue sehr ernstlich zum Ge-horsam ermähnen. Dieser letzte gab sich alle Mühe we-gen rückständigen Beytrages zwischen der Stadt Baselund dem Kammergericht einen Vergleich zu befördern.Die Eydsgenossen schlugen jeden Vergleichs-Entwurf aus.Zu ihren Gunsten schrieb der König in Frankreich an dieChurfürsten von Trier und Maynz. Endlich wurden diearrcstiertcn Waaren, jedoch nicht ohne Protestauon undGegen. Protestalion, ausgeliefert. Auf diese Weise endig-te sich das schwere Strettgcschäft, zu dessen Bevlegungunser Weitstem so vieles beytrug.

Ziemlich ausführliche Nachrichten von Wcttstein findetman auch in Lcucns helvetischem Lexikon, Thl.