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i., meiner Diener ist; wofern er weder christlich lebte nochlehrte, daß Wir ihn entsezen mögen.
,, Daß uns Dr. Thomas Wittenbach das WorkGottes in der obern Kirche verkündige.
„ 4. Daß man einen gefchikten Schulmeister verordne„ und ihn aus den Pfründen oder Brüderschaften be-tt lohne.
,, Daß die Sittengefeze gebandhabct werden.
» 6. Daß die Jahrfeste ju halten oder nicht zu haltenu freystchen solle. — Was in die Klöster und Stiftervergabt worden, soll in das vierte oder fünfte Glied» den natürlichen Erben zurükgestellt werden.
» 7 . Daß in Zukunft kein öffentlicher Gotteslästerer,„ Ehebrecher, Wucherer in dem Rath stzen und auch„ keiner der Räthe eines Abts oder Klosters Schafner-- oder Vogt seyn solle.
„ g. Auch behalten wir unS vor, in Absicht auf an-„ dre, hier noch nicht berührte Punkten, in so fern sie» r« Gottes Ehre gereichen, ferner zu mindern zu meh-rt ren, auf, und abzustellen, alles nach und mit dem-- Wort Gottes.
Die Gutgesinnten unter dem Räthen, und an ihrerSpitze Niclaus Wittenbach, der Venner, brachten es end,H'ch nach langem Widerstand dahin < daß die meisten die,Kr Artikel bestätigt wurden.
Die päpstliche Parthey schifte ein geheimes Schreibendie Tagleistung zu Luzern; auf dieses hin wurde der^ischvf von Basel von den Eydgenößischrn DeputirtmRingend gebetten, daß er doch mit allem Ernste die Bür,^ ru Viel von dem käzerischen Glauben abmahne. —^8 machte einen ganz widrigen Eindruck; auf einmal^agen allen Bürgern zu Biel die Augen auf; sie setzten^ in Verfassung, ihre Lehre gegen jeden Angriff zuhupten; sir verklagten ihren Sladtschrriber beym Bi.