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Zweyter Band.
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zeigen. Ein Landvogt in de m Luzernergebiet Hütte den Bäii-ern an einem Festtage das Tanzen bewilligt. Der Geist*liche des Ortö , der dem Schenkwirtb nicht gut war, ver*bot nun das Tanzen. Die Bauern machten sich die vondem Landvogt erhaltene Freyheit zu Nuze. Der Geistli-che donnerte. Der Landvogt wiese die Sache vor dem Ma-gistrat zu Luzcrn. Der Pfarrer wiedersehe sich der Vor-ladung , indem er Vcrmög seiner Freyheitöbriefe von allerweltlichen Gewalt befreyt wäre. Der erzürnte Magistratsehe ihn ab und verbannte ihn aus dem Kanton. Der Bi-schof von Kostniz und der pabstliche Nunzius verchaydig-ten ihn. Der Papst selbst mischte sich in den StreikStandhaft aber behauptete der Magistrat sein ArischemNach langen Unterhandlungen verglich man sich in solchenAuSdrüken, welche die Hauptfrage unentschieden liessen.Die Verbannung des Geistlichen blieb, Und dem Papsteward zum Schein eine Arr Genugthuung gegeben.

Bey dieser Gährung gab Bochat sein Werk heraus,Der erste Theil ist gänzlich historisch. In dem zweytenbefinden sich vier Briefe eines Luzernerschen Pfarrers eineinen römischen Abt, nebst den Antworten deö leztern überfolgende Fragen:

1. ) Ob das Recht zum Verbotte deö Tanzenö, demPfarrer oder dem Magistrat zustehe?

2. ) Ob der Magistrat einen Geistlichen vorladen dürfe?

Ob der Magistrat, bey hartnäckiger Weigerungdes Geistlichen, ihn zu verbannen befugt sey?

In diesem zweyten Theile verbreitet der Verfasser denfeinsten Scherz über die Litteratur. Mit Auslosung derHauptfrage ist die Auslösung der interessantesten Rebenfra-gen verbunden. Ein mittelmäßiger Geist bleibt immer un-ter dem Titel seines Werks; ein Mann von Genie liefertmehr als er verspricht.

Bochat war sehr tolerant. Von ungefähr siel er aufdie Kirchengeschichte des berühmten Arnolds, jenes grossen