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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
VII
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He entstehen, wenn man alles unter den gemein-schaftlichen Namen einer RegierungswissenschaftBegreifen wollte, so wie man etwa, wenn in dm-praktischen Fällen, wo öfters Grundsätze aus al--leu Staatswissenschaften zugleich, und in Ver-bindung angewendet werden müssen, diefts Re-gierungskunst nennet.

So entstand die eigentliche Staatswirth-schast, die Camera!- oder Finanzwissenschaftund die Polizey. Nur daß die Schriftstellerdurch die vielerlei) Bedeutungen und Grenzen,welche sie diesen Wissenschaften anwiesen, dieSache wieder erschwerten. Die Staatswirth-schaft im eigentlichen und strengen Sinne be-schäfftiget sich blos mit der gerechten und klugenGründung, Erhaltung, Verwaltung und Ver-mehrung der Fonds, woraus die eigentlichenStaatsbedürfnisse besorgt werden. Die Be-dürfnisse des Fürsten als Fürsten sind nun zwarauch eigentlich ein Staatsbedürfniß; und in sofern sie also jährlich für die standesmäßige Unter-haltung des Fürsten ausser Staatskasse ange-wiesen werden, in so fern gehören die Bedürf-nisse des Fürsten für die Staatswirthschaft; dieenglische Verfassung giebt hierzu die Erläute-rung. Allein in vielen Verfafsiwgen hat man

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