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von Seiten des Staats ein für allemal dem Für-sten gewisse Fonds an Güthern und Regalienangewiesen, welche man ihm gänzlich zur Benu-tzung überlassen hat, diese wurden öfters miteignen Familiengüthern der Fürsten vermehrt,oder zu den Familiengüthern noch zugefügt.Hier tritt die eigentliche Cameralwissenschaft ein.Sie beschäftiget sich mit der Gründung, Ver-waltung und Vermehrung des Cameralvermö-gens des Fürsten als Fürst und abgesondert vonder eigentlichen Staatskasse. Man kann in die-sem Falle das Cameralvermögen, wenn auch dieFonds dazu ursprünglich von dem Staate durchVerträge angewiesen wurden, nicht mehr als ei-nen Theil der Staatskasse ansehen, denn siesind ein vor allemal zu der besondern Bestim-mung von der Staatskasse abgesondert, welchesein ganz anderes Verhältniß ist, als wenn jähr-lich dem Fürsten zu seinen standesmäßigen Er-fordernissen etwas Gewisses aus der Staatskasseangewiesen wird. Diese Cameralwissenschaftnennt man auch Fing» zwissenschaft. Denn wasdie Latinität des Mittelalters Camera nennte,nennt man in der französischen Sprache kmsnc-e.Allein einige wollen zwischen Cameral - und Fi-nanzwissenschaft unterscheiden, und weisen der
Cameral-