Regalien in den gehörigen Verhältnissen- Verbin-dung und wechselseitigen glücklichen Einwirkungaufeinander, und mit einander zu dem allgemei-nen Staatsendzweck Zu bringen. Hierzu kommtnoch, daß die Pvlizey hauptsächlich sich beschaffteget durch Anstalten in diesen Gegenständen künf-tige Uebel zu verhüten, oder ihnen abzuhelfen.Daher habe ich sie bestimmt als das Ordnungswe-fen im Staate, in Absicht auf öffentliche Sicher-heit, Bevölkerung , Moralität und Industriedes Volks, in so fern diese durch gute Anstal-ten zu Verhütung der Uebel in diesen Gegenstän-den, befördert, rmd hierdurch die allgemeineGlückseligkeit im Staate mit bewirkt wird.
Dieses ist wenigstens die natürlichste Ent-wickelung.der Bestimmung der Grenzen der an-geführten Staatswissenschaften. Alle wirken zudem Hauptzwecke des Staats, nehmlich derallgemeinen Glückseligkeit mit Inbegriff der all-gemeinen Sicherheit. Alle aber suchen diesenHauptzweck auf einem andern Wege zu erreichen.Das allgemeine Staatsrecht strebt darnachdurch die strenge Gerechtigkeit in den äußernAwangsrechten und Pflichten des Regenten gegendas Volk, und des Volks gegen den Regenten,so wie Des Regenten gegen einzelne Unterthanen.
Die