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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
XII
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Die Politik-sucht ihn zu bewirken durch die Re-geln der Klugheit und Weisheit, welche bey die-sen Verhältnissen und der Ausübung dieser Rech-te eintreten können.

Die eigentliche Staatswirthschaft durchdie beste Gründung und Erhebung der nöthigenStaatsrevenüen und deren zweckmäßigste Ver-wendung. Die Cameral - oder Finanzwissen-schaft durch ein wohleingerichtetes Cameral - undFinanzwesen, und die Polizey durch die glück-lichste Einrichtung und Leitung der ihr angewie-senen Gegenstände. Aber wie sehr ist dieses al-les durch Meynungen, Schriftsteller und Ver-fassung oft verwechselt und verwirrt. In Ab-sicht der Meynungen übergehe ich hier die ver-schiedenen Bestimmungen, welche die verschie-denen Schriftsteller über die Polizey geben, undwovon ich an einem andern Orte die wichtigstenbemerkt habe.*)

Eben so vielfach sind auch die Bedeutungender Ausdrücke, Staatswirthschast, Cameral-und Finanzwissenschaften, indem manche unterden einen so wohl als unter den andern Namen,

die

*) s-RSßigS Versuche über die ökonomische Polizey 1779.