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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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»7) ^cir. 8müb lngm'r;' j,iro riie ngturs such causiee okrbr V,Vea!rb of kstarions c6. 2.1777. b.onci. r Voi.4. überseht nach d. 2.Ausgabe 1778-

z8) b!errensiv-nic! Oilcourle on rke public cre6ir> okrlrs !VHoN5 v5 Luropc, li,cncion 1789 » ist auchdeutsch überseht erschienen 1790. ' .

Z9') .Vnr. Lsnovesi ^olle l^erioni ciHLomercio'o sizti'Lconnmia civile, A-Iilaiio 1768-H karri 4. deutschdurch 2l. Wihmann, Leipz. 177 z. 2 Theile.

40) Des Grasen von Veri Betrachtungen über dieSraatswirthschaft, überseht von!. B. M. Schmid.Manhcim. 1785. 8.

§. 3.

,. Der allgemeine Endzweck der Camerastvissenschgf.ten ist Beförderung desavahren Wohlstandes des Laichesund der landesherrlichen Revenüen durch eine kluge undgerechte Staats- und Cameralwirthschaft und Polizey.Verfassung. , . ^

Die besondern Endzwecks der einzelnen Wissen^schaften s. irr den besondern Abschnitten.

§. 4 »

Mit Entstehen des GtaatS entstehen auch Staats»bchürfnisse, deren Befriedigung Cassen erfordern,, wel-che entweder in eine Hlrufkcasse vereinigt sind, oder,wenn eS sonderlich die positive StaakSverfassung nöthigwacht, vorzüglich in die eigentliche Saatöcasse und indje Cammercasse abgesondert werden.

Z. B. wenn hie Stände bey gewissen Erhebungen- mitwirken.

§« 5 .