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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
46
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§» s.

Aus dem Bergregal fließt das Obereigenthum al-ler Mineralien im Lande, die oberste Leitung des Berg.baues, die Obergerichtöbarkcit, Gesetzgebung, Dienst,und Aemterbestellung, das Recht, andern den Bergbauzu vergönnen, das Schmelz - und Hüttenwesen, so wieden Handel mit Bergprodukten zu leiten, das Recht desVerkaufs und wohlfeilern Einkaufs, des BergzehendenS,der Freykuxe, Receß-und Quatember- Lehngelder u. a.

§. Z.

Bey der Ausübung des Regals sehe man immerso viel möglich darauf, daß weder durch despotischeStrenge, noch durch Vernachlaßigung die Ausbringungder unterirdischen Schatze gehindert werde, und muß mandurch Beförderung einer beträchtlichen Verzinsung desAuswandscapitals zum fleißigen Baue derselben zu er»muntern wissen.

§. 4 -

Die Wiederbetreibung alter Werke der Aussu«chung neuer vorzuziehen, ist nur dann gut, wenn sichdie Ursache ihres LiegenbleibenS leicht heben laßt, indemwir in neuern Zeiten in vielem weiter sind, als did äl-tern , auch sie ergiebig genug sind.

Uebrigens hat man sowohl Hier als bey neu an-zulegenden auf die Ergiebigkeit, auf die vorhandenen oderleicht herbey zu schaffenden Bau- und Schmelzmateria.lien, auf die kiüglicheBestimmung der Feldmaaße, daßsie weder zu groß noch zu klein sind , Rücksicht zunehmen.