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Von der Taucherglocke s. Beckmanns Beytrage zurGeschichte der Erfindungen, i B. St. 4. S.
5Z2.
Berliner Monatsschrift, 1788. St. g. S. 216.
Lommentsrius cle iure liror», vom Strandrechte,^uÄ. lac. Lckubaclc, 17Z7. Übersetzt 1767. vonGreilich.
VomSkrandrecht, II. Theil, mit Verbesserungen undZusähen von Liz. Amsink, 1781. 4»
Von Goldwäschen s. Geschichte der Goldwäsche inmeiner Geschichte der Oekonomie ll. 589.
SchlettweinS Archiv II. zai.
Horns sächsische Handbibliothek S. 249.
§. » 7 .
Zu einer guten Verwaltung der Wasserregalkengehören genaue Kenntniß der Landes'gewasser und ihrerVerbindung, durch hydrographische Beschreibungen undCharten, gehörige Etats und Anschläge, besondere De-partementS für die Wasserregalien, oder doch eine Com-mission oder Deputation, sorgfältige Lokalaussicht auf denWasserbau, und daß bey Berichten gleich die zweck-mäßigsten Mittel und Vorschläge mit angegeben wer-den, zweckmäßig eingerichtete und bestimmte Verord-nungen und Instruktionen in Ansehung der Wasserre-.galten und deren besonderer Gegenstände, möglicheVerbindung der Wasserpolizey mit, den Cameralein-richtungen.
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