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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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steuern, die Erlegung für persönliche Dienste und Frohnen-und die ConsumtidnSabgaben und andere Erlegungen,^welche sich auf. blos persönliche Verhältnisse beziehen. ,;

§. z..

Sie haben meist den Fehler, daß sie die Bevölkerungunmittelbar treffen, ein starkes Personale fordern, nicht ,auf den festesten Gründen ruhen, und daher veränder-.lich sind; indessen gehören doch die Consumkionsabgaben'aus Gründen der Theorie und Erfahrung mit unter Die:vorzüglichen Abgaben. . -ff,i e

Die Consumtionsabgaben, welche man meistensunter dem Namen der^Accise kennt, sind vorzüglichwichtig für Lander, wo Manufakturen, und Handel blühen,und starke Bevölkerung ist; ste müssen aber diese nichthindern, nicht den Schleichhandel befördern, nicht dieIndustrie erschweren, oder die nöthigen Lebensbedürfnisseso sehr treffen. Auch fordern Waaren, welche in derersten Hand consumirt werden, Mäßigung; der ein-heimische Lupus wird niedriger angesetzt als der aus-ländische.

§. 5 '

Aur Sicherheit der Revenüen, sehe man auf ge-hörige Eautionen, man vermeide ein zu starkes Perso-nale und suche in den nöthigen Fallen zu stpirsn, manlege so viel möglich die Einnahme in die Thore, lasse dieGelder nicht lange in den Tasten, verpachte die Accise,nicht, richte die Inspektionen vortheilhaft ein, und be- ,stimme alles auf das zweckmäßigste in den AcciSord-nungen und Tariffen.

Fünf-