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Fünftes Kapitel.
Von den Nutzungen verschiedener wesentlicher
Regalien oder sonstigen wichtigen positivenStaatsversassungsgegenständen.
§. i. >
Äuch die wesentlichen Regalien werden durst) mehrereRevenüen für die Staatskasse nützlich, welche aber invielen Verfassungen in die Kammer verrechnet wer»den.
§. 2 .
Aus der hohen gesetzgebenden Gewalt stießenals Nutzungen diePrivilegien. und ConstrmationSgelder,auch Canones, die Dsspensationcn, die Contrebande,MajorennitatS und Successronöfähigsprechungen u. a.
§. z.
Bey der obersten Gerichtsbarkeit wird das Spor«telregal vornehmlich wichtig, welches durch Verrech»nung am zweckmäßigsten benutzt wird: auch stießen dar-aus allerhand Zinsen, Bestätigungen der Contrakte,die Strafgelder und Confiscationen, wie auch Erlegun»gen wegen Misbrauchs der Gerichtsbarkeit, Suc«cumbenzqelder, Erlegungen für Verleihung der Ge-richtsbarkeit, Lehngelder von Alkodialstücken.
§» 4 «
Aus dem OberstaatSeigenthume treten die obenin den Cameralwissenschasten bemerkten Nutzungen ein,. § z wenn