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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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114
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§. 2 .

Durch Einschränkung des Hundehaltens und desfreyen Herumlaufens derselben, durch Anstalten, diedavon zu fürchtenden Uebel zu verhüten, durch Un-tersagen des schnellen Fahrens und Reutens in derStadt, sichert sie ebenfalls Gesundheit und Leben desMenschen für Gefahren.

§-

Von den Rettungsanstalten -der Menschen inFeuer, und Wassersnoth, so ivie von deren Sicherungfür gefährlichen Anfällen anderer, wird bey den An-stalten öffentlicher Sicherheit gehandelt.

Dritter