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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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120
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Universitäten verschiedene Professoren mit das Seminarfsir künftig? Achuliehrer der größer» Stadtschulen besor-a^>?, und in den größern Stadtschulen die für die niedernStadt-'. und Dorfschulen nöthigen Subjekte besondersMt-gezogen werden,

- §. 8 .

Hierher gehört auch die Literaturpokkzey in Ab.Acht der Censur - und Preßfreyheit, und des Buch.Handels.

§. 9 -

In Absicht der Censurfreyheit würde ich alle gelehrteZweifel und Streitigkeiten, in der Sprache der Gelehr-ten geschrieben, frey lassen, sie müßten denn. Gottes,keugnung und Gotteslästerung, und eigentlichen Spottgegen wirkliche ReligionSsahe, und einzelne Personennamentlich enthalten. Bey Schriften in der Landes-sprache muß die Cenfurfreyheit nach Maaßgabe der obenim Kapitel von der Volksbildung angegebnen Sätze be.stimmt werden. ^

§. ro.

Der Buchhandel verdient als Gewerbe und auchwegen der fiteraturpolizey die nöthige Polizei-aufsicht;sts hak für wohlfeile Papiere, gute Druckereyen, undHinderung des wahren und eigentlichen Büchernach»drucks zu sorgen, allein auch für Bestimmung billigerPreise der Bücher nach Bogen, unter der nöthigenRücksicht auf Format und Druck, zu sorgen, bey derenBeobachtung Schutz gegen Nachdruck eintritt.

§. n.

, Auch die Sorge für die bildenden und schönenKünste gehören zur Volksbildungöpoiizey. Die Kunst.

akade.