§. 5 -
Die größer» Stadtschulen, welche zu der eigentli-chen wissenschaftlichen Gelehrsamkeit vorbereiten, müs-sen, außer den gründlichern Religionskenntniffen, vor-züglich die zur Gelehrsamkeit und den Wissenschaftennöthigen Sprachen, Geschichte, schöne Wissenschaftenund Künste, und von den höhern die reine Mathesis,vorkragen; wobey man den Fleiß durch verschiedne Klas-sen, Rang, Prämien, äußere Ehrenzeichen, öffentlichePrüfungen, Conduitenlisten und Censuren zu leiten undzu ermuntern sucht.
§. 6 .
Die Universitäten beschäffkigsn sich mit den söge-nannten höhern Wissenschaften in ihrem ganzen Um-fange. Man hat dabey auf vorzügliche Gelehrte allerArt, welche durch gründliche Schriften sich Ruhmerwerben, und anständig für die Wahrheitsforschung be-soldet und durch Würden belohnt werden, auf Biblio-theken, Cabinette,«Beförderung des Buchhandels und derDruckercy dase'-bst, auf die Wahl der schicklichsten Oer-ter dazu , auf eine zwischen der Schulsubordinakiou unddem sich selbst blos überlassenen Leben einenMittelweg haltende Disciplin, Einschränkung derFerien, mehrere öffentliche Probegelegenheiten, zweck-mäßige Prüfungen, gewissenhafte UniverfitatSatte-sie für die Bedienungen suchenden Subjekte, u. s. w.zu sehen.
§- 7 .
Um gute Lehrbücher zu erhalten, ist der beste Weg,sie als Prämien aufzustellen. Gute Lehrer werden durchSeminarien erhalten, welche man zugleich mit deuSchnlanstalten verbinden kann, dergestalt, daß auf
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