§. 8 .
Zur Vorsorge für die Bildung des Volks gehörtauch die Aufsicht auf seine Vergnügungen. Die kör-perlichen Uebungen müßen den Körper starken, abernicht der Gesundheit oder den guten Sitten schaden.Spiele, die zugleich den Geist beschafftigen, sind zu be-günstigen, bloße Glückspiele aber durchaus zu verdrängen,so wie die Gaukler, auch Thierhehen.
§- d-
Musik und Schauspiele sind nützliche Volksver.gnügungen; daher erstere in den Schulen und durchConservatorien, Concerte, musikalische Akademien,durch eine anständige Kirchenmusik, und durch Natio-naloper zu befördern ist, letztere aber durch ein stehen,des jandestheater, durch eine gehörige Theatercensurund Aufsicht und andre gute Einrichtungen befördertwird.
S. meine Abhandlung über die Moralität des Thea-ters, 1779.
§.
Uebrigens sey man nicht so lieblos gegen die Ver-gnügungen durch Volksfeste, vorzüglich wenn sie gleich,sam Belohnungen nach mühevollen Arbeiten sind, oderzuweilen zu Beförderung der Gewerbe und des Handelsdienen.
Vier-