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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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129
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Zweytes Kapitel.

Von der Feuerpolizey.

Heinemanns Preisschrift von Verbesserung der Feu-erlöschanstalten in Städten und Dörfern, LeipzigI777- 8.

v. Glasers ausführliche, auf richtige Erfahrungen.gegründete Abhandlung und Vorschlage, wie thun- .licher Weife die meisten Feuersbrünste an und inden Gebäuden wohl verhütet, und die etwa dochentstehenden bald besser gelöscht, und ihre Aus-breitung verhindert werden, 178z und 1788. 8.

Vollständiges System einer allgemeinen Feuerpoli-zei), nebst Entwürfe einer vollkommenen Feuer-ordnung, Tübingen 1789.

§. r.

^ey der Feuerpolizey kommt es vorzüglich an r)aufdjv möglichste Verhütung der Feuersbrünste, 2) auf diebaldigste Entdeckung der entstehenden, z) auf zweckmäs-sige schnelle Löschanstalten, 4) auf die Wachsamkeit ge-gen Stehlen und des Flugfeuer, und auf die F,'verstel-len selbst, und 5) auf den Schadenersatz und Asseku-ranzanstalten.

§. 2,

Feuek werden verhütet durch Maurung und zu-weilen Wölbung der Feuerstellen, durch Bauen mitSteinen und Decken mit Ziegeln oder Leimfchindeln,

Z Vor-