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Zweytes Kapitel.
Von der Feuerpolizey.
Heinemanns Preisschrift von Verbesserung der Feu-erlöschanstalten in Städten und Dörfern, LeipzigI777- 8.
v. Glasers ausführliche, auf richtige Erfahrungen.gegründete Abhandlung und Vorschlage, wie thun- .licher Weife die meisten Feuersbrünste an und inden Gebäuden wohl verhütet, und die etwa dochentstehenden bald besser gelöscht, und ihre Aus-breitung verhindert werden, 178z und 1788. 8.
Vollständiges System einer allgemeinen Feuerpoli-zei), nebst Entwürfe einer vollkommenen Feuer-ordnung, Tübingen 1789.
§. r.
^ey der Feuerpolizey kommt es vorzüglich an r)aufdjv möglichste Verhütung der Feuersbrünste, 2) auf diebaldigste Entdeckung der entstehenden, z) auf zweckmäs-sige schnelle Löschanstalten, 4) auf die Wachsamkeit ge-gen Stehlen und des Flugfeuer, und auf die F,'verstel-len selbst, und 5) auf den Schadenersatz und Asseku-ranzanstalten.
§. 2,
Feuek werden verhütet durch Maurung und zu-weilen Wölbung der Feuerstellen, durch Bauen mitSteinen und Decken mit Ziegeln oder Leimfchindeln,
Z Vor-