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chen Dammpolizey, durch Erweiterung des Flußbet.^ tes, durch Verbindung der Ströme durch Canale,durch Noth' und Hülfsteiche, Reinigung der Flüsseund ihrer Ufer von beträchtlichen Veranlassungen zuStemmung und vorsichtige Mühlenanlagen.
§. 4 .
Durch zweckmäßige Beförderung des Eisgangeswerden viele Wassersgefahren gemindert und oft abge»wendet. Es gehören hierher die möglichsten Verhütun.gen der Eisstemmunqen und des zu starken Eisgangesauf einmal, und daß dazu theils sämmtliche Stromge-genden zu den dabey nöthigen Verrichtungen gehörig an.gewiesen werden, ja daß sich mehrere an einem Stromgelegene Lander über die Strom - und Eisgangspo»lizey vereinigen.
§. 5 .
Außerdem gehören hierher auch noch Flußmesserzu Bemerkung des Steigen6 der Gewässer, die nöthi»gen Nachrichten, wie sich das Steigen in verschiedenenGegenden verhalte, die Bestimmung der Noth. undHülfszeichen und der Rettungsanstalten in Absicht aufRettung der Menschen und Sachen, und die nöthige Zu.führe von Hülfsgsräthfchafren und erforderlichen Nah-rungsmitteln, auch Einrichtungen zur yerhällnißmä«.ßigen Entschädigung.
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Vier-