§. r.
für die Aufmerksamkeit der Pokizev gehörigenThiere und Insekten mindern entweder zugleich die andernrvest schädlichern, oder sie sind blos und allein schädlich.Bey letztem kann man in der Verminderung weiterge-hen, als bey den erstem, wo die zu große Verminderung> oft nactitheilig wird; ich rechne zu diesen die Krähen,Sperlinge und andere Vogel, ungleichen die Frösche
§. 2 .
Reißende Thiere sucht man durch allgemeinesWegschießen, durch Schießgelder, durch Luderplätze,Gruben, u. f. w. zu mindern und zu verdrängen.
^ §. z.
Die eigentlichen Wildschäden aber verhindert mandurch eine verhältnißmäßige und klüglich unterhalteneWi.ldsuhr, durch Feidhii ten, Verscheuche»- in dir W äl-der, Wildzaune und Graben, lichte Vorhölzer, Weg,fchaffung der Feldbüsche, Aushauen der zu verwachse,neu Dickiche in den Wäldern; und im dringenden FastWegschießen durch die Jäger gegen geschehene An,Meldung.
§. 4. ^
Schaden von Schnecken und Käfern, Mauiwür»fen, Mäusen, u. st w. werden theils durch WästerungS«anstalten, theils durch Hegung ihrer Feinde, als der,Dachshunde und Wiesel, vermindert.
§.' 5 .
Gegen Raupenschaden ist das sorgfältige Reinigender Bäume zu gewissen Zeitenals eine allgemeine ge,schliche Polizei-anstalt, das Beste. ,
Ä 4 §' 6.