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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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135
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§. r.

für die Aufmerksamkeit der Pokizev gehörigenThiere und Insekten mindern entweder zugleich die andernrvest schädlichern, oder sie sind blos und allein schädlich.Bey letztem kann man in der Verminderung weiterge-hen, als bey den erstem, wo die zu große Verminderung> oft nactitheilig wird; ich rechne zu diesen die Krähen,Sperlinge und andere Vogel, ungleichen die Frösche

§. 2 .

Reißende Thiere sucht man durch allgemeinesWegschießen, durch Schießgelder, durch Luderplätze,Gruben, u. f. w. zu mindern und zu verdrängen.

^ §. z.

Die eigentlichen Wildschäden aber verhindert mandurch eine verhältnißmäßige und klüglich unterhalteneWi.ldsuhr, durch Feidhii ten, Verscheuche»- in dir W äl-der, Wildzaune und Graben, lichte Vorhölzer, Weg,fchaffung der Feldbüsche, Aushauen der zu verwachse,neu Dickiche in den Wäldern; und im dringenden FastWegschießen durch die Jäger gegen geschehene An,Meldung.

§. 4. ^

Schaden von Schnecken und Käfern, Mauiwür»fen, Mäusen, u. st w. werden theils durch WästerungS«anstalten, theils durch Hegung ihrer Feinde, als der,Dachshunde und Wiesel, vermindert.

§.' 5 .

Gegen Raupenschaden ist das sorgfältige Reinigender Bäume zu gewissen Zeitenals eine allgemeine ge,schliche Polizei-anstalt, das Beste. ,

Ä 4 §' 6.