§. z.
Auf die Beförderung der Beurbarung und Cul-tur wüster unbearbeiteter Landstriche, als Sümpfe, Mo,raste, dürrer Sandheiden , vorzüglich da, wo sie amschnellsten und sichersten möglich ist, oder wo sie bisherden meisten Schaden anrichteten.
§. 4 .
Auf Unterhaltung solcher ökonomischen Werkzeugefür ganze Distrikte, welche nicht zu täglichem Gebrauchein der Oekonomie dienen, aber doch dem Oekonomenzuweilen nöthig sind. Zur Vervollkommung der Land»wirthschaft bestimmt sie auf den hohen Schulen die nö-thigen Lehrstellen , sorgt für ökonomische Reisen durchdas Land, für Model - und Saamen- auch'Produkten-sammlungen.
Ich wünschte, daß diejenigen, welche allezeit lachen,wenn der Gelehrte pfiügt, unpartheyisch be-merken möchten, wie die Oekonomie auf denUniversitäten, die Kenntniß des ganzen Um-fangs aller für das Land möglichen Produktionenaus dem Naturreiche erhalt, und die Culturdieser Gegenstände, welche das gemeine Lebenoft nicht kennt. Wem dankt das gemeine Le-ben viele nützliche Kenntnisse in Absicht derErweiterung des Futterkrautbaueö, in Absichtmehrerer nunmehr in das gemeine Leben ein-geführter Maschinen, z. E. der Cultivator, einPflug mit dem man das Auflockern und Häu-feln bey dem Kraute weit schneller und ebenso gut, als durch das mühsame und kost-spiele Hacken, bewirkt, wie ich darüber meh.rere Erfahrungen habe? Durch die Unter-suchungen der Gelehrten ist mehr Bestimmung
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