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in den ökonomischen Grundsätzen, mehr Gewiß»heit und Sicherheit gekommen, vorzüglich auchweil die Physik, Chemie und Naturgeschichtemehr zur Aufklärung der Oekonomie angewen», det wurden.
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Leibeigenschaft, Frohnen, Hukh-und Triftrechte,Gemeinhuten, haben allerdings ökonomische Nach-theile, und müssen allmahlig, nach geschehener nöthige?Vorbereitung, und durch Ausgleichungen und Ermun-terungen zu freywilligen Vertragen, aufgehoben werden;«M leichtesten ist die Aufhebung der Gemeinheiten.
Diese Dinge plötzlich und willkührlich durchMachtsprüche abzuschaffen, kann weder vonSeiten der Gerechtigkeit und Billigkeit, nochvon Seiten der Klugheit, in Absicht der einge-schränkten Gerechtsame dieser Art, vertheidigtwerden. Ich kenne alle Nachtheile derselbenin ihrem ganzen Umfange. Allein bey Abän-derungen von Uebeln muß man erwägen, obman durch plötzliche und gewaltsame Aenderun-gen nicht größere Uebel stiftet, ob das Uebel nachder gegenwärtigen Oekonomieverfaffung wirk-lich so groß ist. Das vorgebliche Staatsinter-esse kann hier nicht entscheiden: diese Gerech-tigkeiten sind in den Gükherpreisen bey denKaufbestätigungen von Seiten der Regierungender Länder als gültig anerkannt; Dienst undFrohnen waren der Ersatz für erhaltene persönli-che -Freyheit, für Ueberlassung der Güther miteingeschränktem Eigenthum, oder doch zu erb»licher Benutzung. Durch Ausgleichungen undVerträge entstanden siez durch diese müssen sie
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