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§. 7 »
Es ist nicht rakhsam, blos große Bauerhöfe zu be-günstigen auf Kosten der kleinern; denn die Industriewirkt in letzter» thätiger und gemeinnütziger. Eben sowenig ober wäre es rarhsam, der vortheilhaften Vergrös-»serung der Bauerhöfe wirkliche Hindernisse in den Wegzu stellen, aus Vorurtheil für die kleinern.
Drittes Kapitel.
Von der Polizey der Aecker, Wiesen, und Obst-
und Küchengarten.
§. r.
§)ie Ackerbaripolizey insbesondere wird befördert durchzweckmäßige Ackerordnungen, Bekanntmachung derneuen Culturzweige, nützlicher Werkzeuge und derenVerbesserung, sonderlich durchs Beyspiel; und vorzüg-lich auch dadurch, daß Vollkommenheit im Ackerbaueine Art bürgerlicher Ehre gebe und Gegenstand desWetteifers dadurch werde; auch sucht sie ein gehörigesVerhältniß zwischen Ackerbau zu Wiesenbau und Vieh-zucht zu befördern.
§. 2.
Sie sorgt für Reinigung der Aecker, Haltung desWasserlaufs, auf Beförderung der Wasserungsanstaltenzum Behuf des Ackerbaues, für gesetzmäßige Vermin-derung der allgemeinen schädlichen Thiere und Insekten;für allmähligeVerdrängung der Branche, für Sicherung