§. 6 .
Nicht weniger sorgt sie in schicklichen Gegendenfür den Weinbau und die Hopfencultur; weshalb siebesondre Instruktionen und Vorschriften bekannt macht.
Viertes Kapitel.
Von der Polizey der Viehzucht.
O. Rößigs Versuch einer ökonomischen Polizey,1779. 8 .
Ebend. Lehrbuch der Polizeywissenschaft, S. 297—
Zi?.
§. 1.
§)ie Polizey der Viehzucht verbreitet sich i) auf den'zum Landbau und sonst crchrderlichen verhältnißmäßigenViehstand, 2) sucht diesen zu vervolikommen, und z)auf die Vieharzneykunde, wozu vor allen Dingen dieKenntniß desselben durch jährliche Tabellen erforder-lich ist.
§. 2.
Sie sorgt für das gemeinnützigste Verhältniß derViehzucht zum Acker. und Wiesenbau, vorzüglichauch des lehtern zu jener, sucht die Nachtheile desWeidgangs und die bey der Stallfütterung eintretendendurch Empfehlung rmd Begünstigung eines kläglichengemischten Systems mit Rücksicht auf örtliche Beschaf-fenheit und der Vieharten zu verhindern.
§. 3 .