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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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147
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- - . ^ §. z.

Durch bestimmte Geseße sichert sie den Vi'ehhan«bel für den so häufigen Betrügereyen. Sie hindert doszu frühe Belegen, den zu frühen Mißbrauch des.jun»gen Viehes zu schweren Arbeiten auf eine klägliche Art,ist wachsam auf die gehörige gute Haltung der Gemein«destiere, oder wählt andre Arten des Belegens, undbestimmt Ahndungen gegen die öfters unmenschlicheBehandlung der Thiere.

§« 4 »

Sie sucht die Veredlung zuvörderst durch die Er«Haltung und Vermehrung einheimischer vorzüglicher.Vieharten zu gewinnen, und in deren Ermangelung undauch sonst durch ausländisches vorzügliches Vieh dieLandesart zu verbessern, und dazu durch Vortheile zuermuntern, auch die an den Veredlungen hinderndenVenuhunqsarten und sonstigen Hindernisse oder drücken«den Einrichtungen wegzuschaffen.

§« 5 »

Vorzüglich fordert die Vieharzney die Aufmerk«samkeit der Polizey in Absicht auf die Abbildung der^selben, und auf die Verbreitung in das gemeineLeben.

§. 6 .

Zu dem Behuf dienen auf Universitäten vekeri«narjsche Institute in ihrem ganzen Umfange, und daßStadt - und Landphysiker die veterinariscde Arzney«künde kennen, Anstalten, daß gemeine Roßarzte, Hirtenund Schäfer die nöthigsten Kenntnisse der Vieharzney«künde mit mäßigem Aufwande erlangen können, und sorgt,daß die Vieharzneymittel theils vfstcinel, theils auch

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